Der aktuelle Entwurf der neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) der EU-Kommission enthält positive Bestimmungen zur steuerlichen Förderfähigkeit von nachhaltigen Biokraftstoffen. Die in der Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ organisierten Verbände sehen damit die weitere steuerliche Förderfähigkeit von nachhaltigen Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft grundsätzlich als gegeben an.

Im weiteren offiziellen Konsultationsverfahren der EU bis zum 2. August sowie in den Gesprächen mit der EU-Kommission fordern die Verbände der Branchenplattform die Bundesregierung auf, eine langfristige Fortführung der steuerlichen Beihilfefähigkeit von nachhaltigen Biokraftstoffen sicherzustellen, um Investitions- und Planungssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten herzustellen. Aus dem Entwurf der KUEBLL gehe zudem ihre Gültigkeitsdauer noch nicht hervor. Eine Synchronisierung mit den klima- und energiepolitischen Zielen der EU bis 2030 ist aus Sicht der Akteure der Branchenplattform inhaltlich sinnvoll und wirtschaftlich angebracht.

Weiterhin weisen die Verbände darauf hin, dass die vorgesehene Überkompensationsprüfung für Biokraftstoffe für andere Fördertatbestände wie z.B. E-Mobilität in dem Entwurf der KUEBLL nicht vorgesehen ist und damit eine Benachteiligung von Biokraftstoffen darstelle. Im Sinne einer Gleichbehandlung dürfe hier kein negatives Alleinstellungsmerkmal geschaffen werden. Die Überkompensationsprüfung müsse deshalb auch für Biokraftstoffe entfallen.

Die sich mit dem Entwurf der KUEBLL auf EU-Ebene abzeichnenden neuen Möglichkeiten für den Biokraftstoffeinsatz in der Land- und Forstwirtschaft gelte es jetzt auch national aufzugreifen. Die Mitglieder der „Branchenplattform Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ stellen heraus, dass mit dem Einsatz von nachhaltigen Biokraftstoffen im Maschinenbestand der Land- und Forstwirtschaft kurzfristig rund 3 Mio. t CO2 eingespart werden können. Da jetzt mit dem EU-Beihilferecht eine große Hürde für den Biokraftstoffeinsatz in der Land- und Forstwirtschaft ausgeräumt werden könne, müsse sich dies auch in der nationalen Politik wiederfinden. So sollte jetzt die „BMEL-Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ dringend angepasst werden, um im Rahmen einer Technologieoffenheit neben Biomethan und Rapsölkraftstoff auch Biodiesel in Bestandsmaschinen und bei Neuanschaffungen einsetzen zu können. Mit Blick auf die jährlich festgelegten Emissionshöchstmengen des novellierten Bundes-Klimaschutzgesetzes könnten damit planbar und zeitnah Emissionseinsparungen und maßgebliche Beiträge zur Erreichung der Treibhausgasminderungsziele in der Landwirtschaft erreicht werden. Für eine möglichst zeitnahe Umstellung des Maschinenparks bedürfe es eines attraktiven und umfassenden Förderrahmens.

Die Verbände der Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ betonen, dass der Energieeinsatz in der Land- und Forstwirtschaft prädestiniert sei, um mit der Umstellung von fossilen auf nachhaltige und heimische Biokraftstoffe das Klima zu schützen, regionale Wertschöpfungsketten zu stärken und Bioökonomiekreisläufe zu etablieren.