Die Plattform „Erneuerbare Antriebsenergie für die Land- und Forstwirtschaft (PEALF)“ begrüßt, dass das am 25.3.2026 vom Bundeskabinett verabschiedete Klimaschutzprogramm 2026 eine Umstellung des mobilen Kraftstoffeinsatzes in der Landwirtschaft auf Biokraftstoffe und erneuerbaren Strom mit einem Maßnahmenkatalog voranbringen möchte.  Jährlich entfallen rund 4,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente allein auf die Kraftstoffnutzung in landwirtschaftlichen Maschinen – aufgeteilt in leichte, mittelschwere und schwere Feldarbeiten sowie Tätigkeiten in der Tierhaltung. Daraus ergibt sich ein relevantes Minderungspotenzial, das durch den Ersatz fossiler Kraftstoffe durch erneuerbare Antriebsenergien erschlossen werden kann.

„Erneuerbare Kraftstoffe können fossilen Diesel in der Land- und Forstwirtschaft perspektivisch ersetzen. Notwendig hierzu ist ein klarer und verlässlicher politischer Strategie- und Maßnahmenplan. Damit diesbezügliche Investitionen planbar sind, muss vor allem eine zentrale Maßnahme als Impulsgeber kurzfristig umgesetzt werden: Erneuerbare Kraftstoffe müssen in der Land- und Forstwirtschaft vollständig – und nicht nur anteilig - steuerlich begünstigt werden. Daher unterstützen wir es sehr, dass das Klimaschutzprogramm 2026 eine Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung bei Biokraftstoffen in der Landwirtschaft vorsieht. Diese Maßnahme muss dann jetzt aber auch im Energiesteuergesetz zügig umgesetzt werden“, stellt Klaus-Peter Lucht, Vorsitzender der PEALF, eine Kernforderung heraus.

Ebenso positiv beurteilt die PEALF, dass das Klimaschutzprogramm 2026 eine Weiterführung und Ausweitung der Investitionsförderung für die Umrüstung bzw. Neuanschaffung von Landmaschinen auf Biokraftstoffe und elektrische Antriebe vorsieht. Weiterhin sollen im bestehenden Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau 1.000 zusätzliche Projekte für alternative Antriebe für mobile Maschinen und Geräte in landwirtschaftlichen Betrieben im Jahr investiv gefördert werden. „Das ist eine richtige und wichtige Maßnahme für den Markthochlauf erneuerbarer Antriebsenergien in der Landwirtschaft. Von höchster Bedeutung ist jetzt aber, dass die seit dem 4.3.2026 bestehende Antragspause im Bundesprogramm kurzfristig wieder aufgehoben wird und dass das Förderprogramm mittelfristig mit ausreichenden Mitteln aus dem Bundeshaushalt ausgestattet ist, um eine stetige Förderung zu gewährleisten. Die gegenwärtige Stop-and-Go-Förderpolitik ist hingegen Investitionsgift für den Aufbau von Vertrauen und Akzeptanz in erneuerbare Antriebstechnologien bei den Landwirten“, unterstreicht Klaus-Peter Lucht. 

Die PEALF erwartet von der Bundesregierung, dass das im Klimaschutzprogramm für erneuerbare Antriebsenergien vorgesehene Maßnahmenpaket nun kurzfristig in die konkrete politische Umsetzung kommt, um Planungssicherheit für die Landtechnikunternehmen und die Landwirte zu erzeugen. Die PEALF betont, dass eine Technologievielfalt mit marktfähigen Lösungen vorhanden ist, mit denen das gesamte Leistungsspektrum des landwirtschaftlichen Fuhrparks mittelfristig bedient werden kann: elektrische Traktoren für leichtere und hofnahe Arbeiten, Biomethan-Traktoren für den mittleren Leistungsbereich und Traktoren mit dem Einsatz von flüssigen Biokraftstoffen (Pflanzenöl, Biodiesel, HVO) für anspruchsvolle, energieintensive Aufgaben.