Laut Mitteilung der FNR vom 4.3.2026 ist im Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau ab dem 4.3.2026 bis auf Weiteres eine Antragspause für bestimmte Fördergegenstände in Kraft getreten. Grund für die Änderung ist die hohe Anzahl der eingereichten Anträge, die zu einer starken Auslastung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel führte, so die FNR.

Damit sind gemäß der FNR-Mitteilung die zur Verfügung stehenden Fördermittel weitgehend ausgeschöpft, was eine Anpassung der förderfähigen Geräte, Maschinen und Anlagen erforderlich macht. Ab dem 4.3.2026 können deshalb vorerst keine Anträge für folgende Fördergegenstände angenommen werden:

  • Umrüstung und Neuanschaffung von elektrifizierten Landmaschinen und von Landmaschinen, die ausschließlich erneuerbare Biokraftstoffe nutzen:
    • Futtermischwagen
    • Traktoren
    • Radlader/ Hoflader
    • Teleskoplader
  • Photovoltaikanlagen
  • Elektrische Energiespeichersysteme

Während bereits vorliegende Anträge zu den genannten Fördergegenständen planmäßig bearbeitet und beschieden werden, müssen neue Anträge zu diesen Fördergegenständen daher bis auf Weiteres zurückgewiesen werden.

Alle anderen Fördergegenstände, die in den Merkblättern Einzelmaßnahme und CO2-Einsparinvestitionen aufgeführt sind, können weiterhin zur Förderung beantragt werden.

Die Mitteilung der FNR finden Sie hier.

Bildquelle: FNR/Dr. Dietmar Peters