Die Plattform „Erneuerbare Antriebsenergie für die Land- und Forstwirtschaft“ hat bei der Bundesregierung eine Stellungnahme zum zu erarbeitenden Klimaschutzprogramm eingereicht. Im Rahmen der diesbezüglichen Öffentlichkeitsbeteiligung fasste die PEALF diverse Maßnahmenvorschlägen für den Ausbau erneuerbarer Antriebsenergien in der Land- und Forstwirtschaft zusammen.
Hintergrund:
Deutschland soll bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral werden. So regelt es das Bundes-Klimaschutzgesetz, und gibt und den Weg dorthin vor: bis zum Jahr 2030 soll der Treibhausgasausstoß mindestens 65 Prozent, bis zum Jahr 2040 mindestens 88 Prozent geringer sein als im Jahr 1990. Parallel zur Minderung des Treibhausgasausstoßes sollen die natürlichen Senken ausgebaut werden. Die Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen, werden in den Klimaschutzprogrammen der Bundesregierung verankert und beschlossen.
Nach § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz dient das innerhalb der ersten zwölf Monate der Legislaturperiode durch die Bundesregierung zu beschließende Klimaschutzprogramm der Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2030 und 2040 und trägt darüber hinaus auch zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der europäischen Klimaschutzverordnung bei. Begleitend zur derzeit laufenden Arbeit am Klimaschutzprogramm hat das BMUKN als federführendes Ressort Länder, Kommunen sowie ein breites Spektrum an Wirtschaftsverbänden, zivilgesellschaftlichen Verbänden und wissenschaftliche Begleitgremien der Bundesregierung eingeladen, sich mit eigenen Vorschlägen an der Arbeit am Klimaschutzprogramm zu beteiligen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier [Download PDF]

