Der Deutsche Bundestag hat am 6.11.2025 eine Änderung des Energiesteuergesetzes beschlossen, mit der die Steuerbegünstigung für Dieselkraftstoffe in Höhe von 21,48 Cent je Liter in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft wieder eingeführt wird.

Mit der Neufassung des § 57 Energiesteuergesetz (EnergieStG) kann die Steuererstattung in Höhe von 21,48 Cent je Liter auch für Biodiesel, Pflanzenölkraftstoff und hydriertes Pflanzenöl (HVO) 
geltend gemacht werden kann: Die Neufassung von § 57 Energiesteuergesetz sieht vor, dass zukünftig auch für die dem Gasöl gleichgestellten Energieerzeugnisse die Steuererstattung gewährt wird.
Denn Biokraftstoffe sind nach § 2 Abs. 4 EnergieStG wie fossiler Diesel zu versteuern und damit auch zu entlasten, wenn diese in der Landwirtschaft eingesetzt werden.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die folgende Pressemitteilung der UFOP vom 6.11.2025:

Wiedereinführung der Agrardieselregelung schließt Biokraftstoffe ein
UFOP fordert schnellstmöglichen Beschluss der Energiesteuerrichtlinie

Zudem verweisen wir auf folgende Berichterstattung in agrarheute.com:

Bundestag stimmt für Agrardiesel: Landwirte atmen auf